Hier auf einfach elektrisch blicken wir ja nicht nur gerne hinter die Kulissen, sondern verlassen auch oftmals unseren Graben, schauen nach links und rechts und finden ab und zu wirkliche Kuriosiäten. So sorgte am 14.08.2025 ein Verkehrsunfall in der Ixheimer Straße in Zweibrücken für große Augen bei den eintreffenden Einsatzkräften. Glücklicherweise nicht, weil es besonders kompliziert oder dramatisch war, sondern weil das „Gefährt“ alles andere als gewöhnlich war. Es war ein selbstgebautes E-Bike!
Gegen 10:40 Uhr fuhr eine 59-jährige Dame – nennen wir sie Frau Müller – in ihrem Auto in Richtung Bitscher Straße, als sie versuchte, einen vor ihr fahrenden Fahrradfahrer zu überholen. Der 58-jährige Herr auf dem Zweirad fuhr allerdings keineswegs mit einem Standard-Rad durch die Straßen. Nein, sein Fahrrad war von ihm höchstpersönlich mit einem Elektroantrieb aufgemotzt worden. Ein echtes „selbstgebautes E-Bike“, könnte man sagen, bei soviel Erfinder-Geist sicherlich ein Fan unserer einfach elektrisch Videos.
Während Frau Müller den gut gemeinten Überholvorgang startete, kam es zu einer unerwarteten Wendung und dies im wahrsten Sinne des Wortes. Der Fahrradmotorist zog abrupt nach links und krachte in den Wagen der Dame. Zack, das Auto im toten Winkel übersehen und halt gar nicht geschaut. Solche Unfälle passieren, in diesem Fall gab es glücklicherweise keine Verletzte. Doch die Bilanz am Ende erzählt von rund 7.000 Euro Sachschaden. Eine stolze Summe für ein Auffahrmanöver, das bei näherer Betrachtung zum Kopfkratzen einlädt, denn was dieses Unfallgeschehen nun zum echten Knaller macht, ist das rechtliche Hickhack um das Pedelec 2.0, das der Mann fuhr.
Wann ist ein Fahrrad noch ein Fahrrad?
In Deutschland gilt nämlich: Ein Fahrrad mit Elektroantrieb bis 25 km/h ist noch ein Fahrrad. Fährt es schneller wird das Fahrrad zum Kraftfahrzeug. Ohne Wenn und Aber. Das bedeutet: Es braucht ein amtliches Betriebserlaubnis-Zertifikat, eine Versicherung und – last but not least – die Fahrerlaubnis. Da könnte man nun sagen, dass dies ganz schön ernste Sachen sind für ein Fahrrad, das eigentlich nur schneller pedalieren möchte. Vor allem in diesem „Prototypen-Status“, aber der Herr mit dem selbstgebastelten E-Bike hatte selbstverständlich weder Zulassung, noch Versicherung, noch Führerschein fürs Gefährt vorzuweisen.
Eine Mischung, die die Polizei nicht einfach so durchgehen lassen konnte. Folgerichtig ermittelt die Staatsgewalt nun wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, und das besondere Schmuckstück wurde beschlagnahmt. Ein selbstgebastelter Elektro-Traum auf zwei Rädern, der nun erst einmal stillgelegt wurde.
Die Moral von der Geschichte?
Dieses kleine Spektakel macht deutlich, wie wichtig es ist, die technischen und rechtlichen Pflichten im Straßenverkehr ernst zu nehmen, insbesondere bei „elektrifizierten“ Verkehrsmitteln, die im Graubereich zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug unterwegs sind. Denn so hübsch ein schnelleres Pedelec auch aussieht: Wer hier die legalen Spielregeln missachtet, kann nicht nur Ärger mit Polizei und Justiz bekommen, sondern auch Menschen gefährden, denn natürlich gilt das Gesetz nicht nur für selbstgebaute E-Bikes die schneller fahren können als 25 km/h, sondern auch für die Tuning-Kits die es für Elektrofahrräder gibt. Wird man damit erwischt, kann es einfach elektrisch schnell teuer werden und das will doch keiner, oder?
Somit sei diese Unfallgeschichte ein Appell an alle Bastler und Tüftler: Elektroantriebe sind eine feine Sache, aber ohne Betriebserlaubnis, Versicherung und Fahrerlaubnis kann der Spaß am Schnellwerden im Straßenverkehr ganz schnell zum Ärgernis werden.
Foto: © Polizei Zweibrücken





















