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Neue kilometerbasierte KFZ-Steuer für E-Autos in Großbritannien: eVED!

Großbritannien will die Besteuerung von Elektroautos grundlegend verändern. Ab dem 1. April 2028 soll zusätzlich zur bisherigen britischen Kfz-Steuer eine kilometerabhängige Abgabe erhoben werden. Fahrer eines reinen Elektroautos sollen drei Pence pro gefahrener Meile bezahlen. Bei Plug-in-Hybriden ist mit 1,5 Pence pro Meile die Hälfte vorgesehen.

Die neue Abgabe trägt den Namen Electric Vehicle Excise Duty, kurz eVED. Nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation hat die britische Regierung im Juli 2026 bestätigt, an der Einführung festzuhalten. Ganz beschlossen ist die Steuer allerdings noch nicht. Die dafür notwendige Primärgesetzgebung muss erst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Warum führt Großbritannien eine Kilometersteuer ein?

Hinter der Entscheidung steht ein Problem, das mit dem wachsenden Anteil elektrischer Fahrzeuge immer größer wird: Fahrer von Benzinern und Dieselfahrzeugen zahlen über die Kraftstoffsteuer automatisch mehr, wenn sie mehr fahren. Bei Elektroautos fehlt eine vergleichbare nutzungsabhängige Abgabe.
Mit zunehmender Elektrifizierung des Fahrzeugbestandes sinken deshalb langfristig die Einnahmen aus der britischen Kraftstoffsteuer. Die eVED soll einen Teil dieser Ausfälle ersetzen. Nach Angaben der Regierung entspricht der für Elektroautos vorgesehene Satz von drei Pence pro Meile ungefähr der Hälfte der durchschnittlichen Kraftstoffsteuer, die bei einem vergleichbaren Verbrenner anfällt. Plug-in-Hybride werden niedriger belastet, weil ihre Fahrer beim Tanken weiterhin Kraftstoffsteuer bezahlen.

Wie teuer wird die neue Steuer für Elektroautofahrer?

Drei Pence pro Meile klingen zunächst überschaubar. Über ein komplettes Jahr kommen jedoch durchaus relevante Beträge zusammen. Umgerechnet kostet die neue Abgabe bei einem Elektroauto rund 1,86 Pfund je 100 Kilometer. Ab dem Steuerjahr 2029/30 soll der Satz entsprechend der britischen Verbraucherpreisentwicklung angehoben werden. Die drei Pence pro Meile sind somit nur der geplante Einstiegspreis. Umgerechnet: Wer 15.000 km im Jahr fährt, wird ca. 330 Euro im Jahr mehr bezahlen, bei einem PHEV die Hälfte.

JahresfahrleistungEntspricht ungefährElektroautoPlug-in-Hybrid
5.000 Meilen8.047 Kilometer150 Pfund75 Pfund
7.500 Meilen12.070 Kilometer225 Pfund112,50 Pfund
10.000 Meilen16.093 Kilometer300 Pfund150 Pfund
12.000 Meilen19.312 Kilometer360 Pfund180 Pfund

Kommt die Kilometersteuer anstelle der bisherigen Kfz-Steuer?

Nein. Die eVED soll zusätzlich zur regulären Vehicle Excise Duty erhoben werden. Elektroautos sind in Großbritannien bereits seit dem 1. April 2025 nicht mehr grundsätzlich von der normalen Fahrzeugsteuer befreit. Für den Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2027 werden bei einem neu zugelassenen Elektroauto im ersten Jahr zehn Pfund fällig. Ab dem zweiten Jahr gilt derzeit der reguläre Satz von 200 Pfund.

Hinzu kommt bei teureren Fahrzeugen der sogenannte Expensive Car Supplement. Bei Elektroautos greift dieser Zuschlag inzwischen bei einem Listenpreis von mehr als 50.000 Pfund. Der aktuelle Aufschlag beträgt 440 Pfund pro Jahr und wird fünf Jahre lang erhoben, beginnend mit dem zweiten Jahr nach der Erstzulassung.
Ein Elektroauto mit einem Listenpreis von mehr als 50.000 Pfund und einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Meilen könnte damit nach heutigem Stand zeitweise auf rund 940 Pfund Steuer pro Jahr kommen: 200 Pfund reguläre Fahrzeugsteuer, 440 Pfund Zuschlag für teure Fahrzeuge und 300 Pfund kilometerabhängige eVED. Die tatsächlich ab 2028 geltenden Beträge können aufgrund künftiger Anpassungen noch höher ausfallen.

Wie soll die Fahrleistung erfasst werden?

Eine permanente Überwachung per GPS ist nicht vorgesehen. Auch eine verpflichtende Blackbox soll es nach den aktuellen Plänen nicht geben. Bei der jährlichen Verlängerung der Fahrzeugsteuer müssen Halter den aktuellen Kilometerstand beziehungsweise Meilenstand angeben und schätzen, wie viele Meilen sie im kommenden Jahr fahren werden. Auf dieser Grundlage berechnet die britische Zulassungsbehörde DVLA die voraussichtliche eVED. Die Steuer kann zusammen mit der regulären Fahrzeugsteuer vollständig oder in Raten bezahlt werden.

Bei der nächsten Verlängerung wird die Schätzung mit der tatsächlichen Laufleistung abgeglichen. Wer mehr gefahren ist, muss nachzahlen. Nicht genutzte, bereits bezahlte Meilen werden in der Regel als Guthaben in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

Wer kontrolliert den Kilometerstand?

Die Laufleistung soll bei der britischen Hauptuntersuchung, dem sogenannten MOT-Test, offiziell erfasst werden. Das entspricht in groben Zügen der deutschen Hauptuntersuchung. Ursprünglich war geplant, auch jüngere Fahrzeuge vor ihrem ersten MOT-Termin zu separaten Kilometerkontrollen zu verpflichten. Nach deutlicher Kritik hat die Regierung diese Idee verworfen. Bei Fahrzeugen unter drei Jahren genügt zunächst die Selbstauskunft des Halters. In Nordirland gilt wegen des späteren ersten MOT-Termins eine Grenze von vier Jahren.

Besteht der Verdacht auf Manipulation oder falsche Angaben, darf die DVLA dennoch eine zusätzliche Kontrolle verlangen. Zudem sollen funktionierende Kilometerzähler gesetzlich vorgeschrieben und Manipulationen sowie der Verkauf entsprechender Geräte ausdrücklich unter Strafe gestellt werden.

Werden auch im Ausland gefahrene Kilometer besteuert?

Ja. Maßgeblich ist die gesamte Laufleistung eines in Großbritannien zugelassenen Fahrzeugs. Dazu gehören auch Meilen, die bei Fahrten durch Frankreich, Deutschland oder andere Länder zurückgelegt werden.
Die Regierung begründet das mit Datenschutz und Verwaltungsaufwand. Um Auslandsfahrten herauszurechnen, müsste bekannt sein, wann und wo ein Fahrzeug gefahren wurde. Genau auf diese Erfassung von Bewegungsdaten will man verzichten. Nach Regierungsangaben entfällt ohnehin nur ein kleiner Teil der gesamten Fahrleistung britischer Pkw auf Auslandsfahrten.

Was passiert beim Verkauf eines Elektroautos?

Hier wird das System überraschend kompliziert. Offene Nachzahlungen können vor dem Halterwechsel beglichen werden. Bereits bezahlte, aber noch nicht gefahrene Meilen bleiben nach aktuellem Plan dagegen beim Fahrzeug und gehen auf den neuen Halter über.

Über eine öffentlich zugängliche Abfrage der DVLA sollen Interessenten sehen können, für wie viele Meilen die Abgabe bereits bezahlt wurde. Das vorhandene Kilometerguthaben müsste damit theoretisch auch bei der Preisfindung eines Gebrauchtwagens berücksichtigt werden.

Für den Gebrauchtwagenhandel bedeutet das einen zusätzlichen Prüfpunkt. Neben Kilometerstand, Wartungshistorie und Unfallfreiheit könnte künftig auch der steuerliche Meilenstand eine Rolle spielen.

Wie viel Geld will der Staat damit einnehmen?

Für das Finanzjahr 2028/29 rechnet die britische Regierung mit Einnahmen von rund 1,1 Milliarden Pfund. Bis 2030/31 sollen diese auf rund 1,865 Milliarden Pfund steigen. Im ersten Jahr könnten etwa 5,6 Millionen Elektroautos und Plug-in-Hybride von der neuen Abgabe betroffen sein.

Das britische Office for Budget Responsibility erwartet zugleich, dass die zusätzliche Belastung die Nachfrage nach Elektroautos dämpfen wird. Gegenüber einer früheren Prognose könnten im betrachteten Zeitraum rund 440.000 Elektroautos weniger verkauft werden. Die Regierung verweist allerdings auf zusätzliche Fördermaßnahmen und geht davon aus, dass diese den größten Teil des negativen Effekts ausgleichen. In der offiziellen Modellrechnung bleibt unter dem Strich eine Dämpfung der Elektroauto-Neuzulassungen von ungefähr zwei Prozent.

Ist eine Kilometersteuer grundsätzlich ungerecht?

Der Grundgedanke ist nachvollziehbar: Wer mehr fährt, nutzt die Infrastruktur stärker und soll deshalb mehr zum Steueraufkommen beitragen. Eine fahrleistungsabhängige Abgabe ist in dieser Hinsicht sogar genauer als eine pauschale Jahressteuer.

Problematisch wird es bei der konkreten Umsetzung. Menschen in ländlichen Regionen fahren häufig nicht deshalb mehr, weil sie besonders mobil sein möchten, sondern weil Arbeitsplätze, Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten weiter entfernt liegen. Für sie wird die Steuer automatisch teurer. Eine Entlastung für ländliche Fahrer oder Menschen mit besonders hoher beruflich bedingter Fahrleistung ist bislang nicht vorgesehen.

Auch die pauschale Behandlung von Plug-in-Hybriden ist angreifbar. Ein überwiegend elektrisch gefahrener Plug-in-Hybrid zahlt denselben Satz wie ein Fahrzeug, dessen Akku kaum geladen wird. Der Unterschied ist nur technisch kaum ohne zusätzliche Datenerhebung feststellbar. Die Regierung hat sich deshalb für die einfache, aber nicht in jedem Einzelfall gerechte Lösung entschieden.

Was bedeutet die britische Entscheidung für Deutschland?

Großbritannien zeigt ziemlich deutlich, welche fiskalische Frage mit zunehmender Elektromobilität auf alle europäischen Staaten zukommt. Wenn weniger Benzin und Diesel verkauft werden, sinken die Einnahmen aus Energie- und Kraftstoffsteuern. Gleichzeitig verschwinden die Kosten für Straßenbau und Infrastruktur nicht.
Eine kilometerabhängige Abgabe ist deshalb auch außerhalb Großbritanniens keine abwegige Zukunftsoption. Entscheidend wäre jedoch, ob sie die bisherige Kfz-Steuer ersetzt oder lediglich zusätzlich erhoben wird. Das britische Modell entscheidet sich zunächst für die zweite Variante. Genau darin liegt der größte Kritikpunkt: Aus dem bislang steuerlich begünstigten Elektroauto wird schrittweise ein Fahrzeug, das eine pauschale Jahressteuer, möglicherweise einen Zuschlag für teure Autos und zusätzlich eine nutzungsabhängige Kilometerabgabe bezahlen muss.

Großbritannien schafft mit der eVED keine reine Straßenmaut und auch keine klassische Kfz-Steuer. Es entsteht vielmehr eine zusätzliche Verbrauchssteuer, bei der nicht der Energieverbrauch, sondern die gefahrene Strecke besteuert wird. Der Ansatz ist aus Sicht des Staatshaushalts konsequent. Die geplante Umsetzung bleibt jedoch bürokratisch und wirft neue Fragen für Jahresfahrleistungen, Nachzahlungen, Kilometerkontrollen und den Gebrauchtwagenhandel auf. Gleichzeitig sendet die Regierung ein widersprüchliches Signal: Der Umstieg auf Elektroautos soll weiter gefördert werden, während ihre Nutzung ab 2028 spürbar teurer wird.

Für Elektroautofahrer bleibt dennoch ein wichtiger Unterschied zum Verbrenner bestehen. Die neue Abgabe wurde bewusst niedriger angesetzt als die durchschnittliche Kraftstoffsteuer. Kostenlos bleibt elektrisches Fahren aus steuerlicher Sicht aber endgültig nicht mehr.

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